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Sozialdatenschutz

Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und behandeln diese stets vertraulich und entsprechend aktueller gesetzlicher Vorschriften.

Alle wichtigen Informationen zur Datenerhebung gemäß den Bestimmungen der Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie hier:

Information für Kundinnen und Kunden zur Datenverarbeitung im Jobcenter Uckermark

Nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person und bei Dritten

Mit den nachfolgenden Informationen soll Transparenz hinsichtlich des Umgangs mit personenbezogenen Daten der Kundinnen und Kunden durch das Jobcenter Uckermark geschaffen werden.Verantwortlicher für die Datenverarbeitung.


1 Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Landrätin des Landkreises Uckermark, Karl-Marx-Straße 1, 17291 Prenzlau sowie der Amtsleiter des Jobcenters Uckermark, Stettiner Straße 21, 17291 Prenzlau (E-Mail: jobcenter@uckermark.de; Tel.: 03984/701152).

2 Datenschutzbeauftragte

Die behördliche Datenschutzbeauftrage des Landkreises Uckermark erreichen Sie unter der Postanschrift Karl-Marx-Straße 1, 17291 Prenzlau.

Sollten Sie Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen den Datenschutz haben, können Sie sich an die Datenschutzbeauftragte (E-Mail: datenschutz@uckermark.de; Tel.: 03984/702100) wenden. Teilen Sie bitte auch mit, ob Ihre Anfrage bzw. Ihr Hinweis anonym behandelt werden soll.

3 Verarbeitungszweck

Die Verarbeitung von Daten durch das Jobcenter Uckermark erfolgt zum Zweck der gesetzlichen Aufgabenerledigung, die darin besteht, Geld-, Sach- und Dienstleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) zu erbringen. Dazu gehören die Beratung, die Vermeidung oder Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit, insbesondere durch Eingliederung in Arbeit und die Sicherung des Lebensunterhalts. Die personenbezogenen Daten werden zudem bei der Durchsetzung von Erstattungsansprüchen gegenüber anderen Leistungsträgern oder Stellen oder zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch verarbeitet. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ferner für die Ausstellung von Bescheinigungen, für die Bearbeitung von Bildungs- und Teilhabeleistungen, zur Durchführung automatisierter Datenabgleiche sowie zur Erstellung von Statistiken.

4 Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Die Datenverarbeitung durch das Jobcenter Uckermark stützt sich insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 lit. c sowie Abs. 2 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. §§ 67 ff. SGB X, SGB I, SGB II, SGB III sowie auf spezialgesetzliche Regelungen (wie das Brandenburgische Datenschutzgesetz soweit das SGB X nicht vorrangig anzuwenden ist).

Eine Datenverarbeitung ist zudem gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat. Eine Einwilligung ist eine vorherige Einverständniserklärung und muss persönlich schriftlich erklärt werden. Auf der Einverständnisverklärung muss die Unterschrift des Betroffenen enthalten sein. Die Einwilligung kann jederzeit durch den Betroffenen widerrufen werden.

5 Kategorien personenbezogener Daten

Insbesondere folgende Datenkategorien werden vom Jobcenter Uckermark verarbeitet:

5.2 Grunddaten

Dazu gehören beispielsweise:

Kunden- und Bedarfsgemeinschaftsnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung.

5.2 Daten zur Leistungsgewährung

Dazu gehören beispielsweise:

Einkommens- und Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, Leistungshöhe und –art, Bedarfe der Unterkunft und Heizung, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Daten zu Unterhaltsansprüchen/Regress-ansprüchen, Daten zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zum Beginn sowie zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, Vollstreckungsdaten, Daten zum Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).

5.3 Daten für die Eingliederungsarbeit

Dazu gehören beispielsweise:

Lebenslauf, Nachweise über Abschlüsse etc., Angaben zu Kenntnissen und Fähigkeiten, schulische/berufliche Qualifikationen, Führerschein, Leistungsfähigkeit, Motivation, Rahmenbedingungen (Mobilität, freiwillige Angaben: familiäre Situation, finanzielle Situation, Wohnsituation), Daten auf Grundlage der Beauftragung von Dritten (z. B. Maßnahmeträger), Dokumentation der Kundenkontakte sowie Entscheidungen, z. B. in Form von Beratungs- und Vermittlungsvermerken, Daten zu Stellenangeboten und ggf. Rückmeldungen der Arbeitgeber

Gesundheitsdaten: Das sind bspw. Daten für die Betreuung im Rehabereich, Begutachtungen oder Stellungnahmen der extern beauftragten Gutachter.

6 Empfänger

Die unter Punkt 5 genannten Datenkategorien sind zum Zweck der gesetzlichen Aufgabenerledigung vom Jobcenter Uckermark an Dritte zu übermitteln, soweit eine entsprechende Ermächtigungsgrund-lage vorliegt.

Dritte sind zum Beispiel:

Andere Sozialleistungsträger (z. B. Krankenversicherung), Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Kreis-kasse (Vollstreckung offener Forderungen), Finanzämter, Zollbehörden, Behörden der Gefahrenabwehr (z. B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz), Gerichte, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Agentur für Arbeit, Auftragsverarbeiter (z. B. IT-Dienstleister), andere Dritte wie z. B. kommunale Ämter, Vermieter (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Energieversorger (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Schuldnerberatung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), Schulen (nur mit Einwilligung des Betroffenen).

Darüber hinaus können personenbezogene Daten an Andere weitergegeben werden, sofern die betroffene Person eingewilligt hat.

7 Speicherdauer

Grundsätzlich ist eine Speicherung von Daten nicht mehr zulässig, wenn diese für die Aufgabenerledigung des Jobcenters nicht mehr erforderlich sind. Für die Aufgabenerledigung des Jobcenters Uckermark gilt Folgendes:

Für Daten zur Inanspruchnahme von Beratungs- und Vermittlungsleistungen sowie Dienst-, Geld- und Sachleistungen nach dem SGB II besteht eine Speicherfrist von 10 Jahren nach Beendigung des Falles, beginnend nach dem Ablauf des Haushaltsjahres, in dem der Leistungsfall abgeschlossen worden ist.

Eine Beendigung des Falles liegt vor, wenn nach der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer selbständigen Tätigkeit oder aus sonstigen Gründen die Kundin oder der Kunde keinen Anspruch mehr auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes hat und eine weitere Betreuung durch das Jobcenter nicht mehr erfolgt (z. B. Bezug von Altersrente etc.).

Ausnahmen bestehen, wenn Rechtsstreitigkeiten noch nicht abgeschlossen sind.

In Fällen von Forderungen, Aufhebungen und Rücknahmen, Rückzahlungen/Einziehungsverfahren, Unterhaltregress, anhängigen Rechtsbehelfen beginnt die Frist erst zu laufen, wenn die Verfahren abgeschlossen sind.

Erfolgt eine Förderung durch den Europäischen Sozialfond, werden die Daten nach Beendigung des Falles 13 Jahre lang gespeichert, weil dies der Rechnungslegung gegenüber der EU dient und auf EU-Regelungen beruht (Art. 140 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013).

8 Betroffenenrechte

8.1 Auskunft

Jede betroffene Person hat das Recht, vom Jobcenter Uckermark eine Bestätigung zu verlangen, ob personenbezogene Daten, die sie betreffen, verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, kann auf Antrag Auskunft über alle verarbeiteten Daten verlangt werden.

8.2 Berichtigung/Vervollständigung

Sofern nachgewiesen wird, dass die beim Jobcenter Uckermark verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig erfasst sind, werden diese nach Bekanntwerden unverzüglich berichtigt oder vervollständigt.

8.3 Löschung

Sofern nachgewiesen wird, dass personenbezogene Daten zu Unrecht verarbeitet wurden, wird unverzüglich die Löschung der betroffenen Daten veranlasst.

9 Widerruf der Einwilligung

Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt. In der Folge unzulässige Daten werden durch das Jobcenter Uckermark gelöscht.

10 Beschwerderecht

Betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich an die Datenschutzbeauftragte des Landkreises Uckermark oder die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (Dagmar Hartge, Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow) zu wenden, sofern sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung und gegen Vorschriften zur Verarbeitung von Sozialdaten verstößt.

Zudem besteht die Möglichkeit, sich an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Husarenstr. 30, 53117 Bonn oder Friedrichstr. 50, 10117 Berlin) zu wenden.

11 Datenquellen

Durch das Jobcenter Uckermark können unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erhoben werden.

Dies können z. B. andere Sozialleistungsträger, Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Maßnahmeträger sein.

Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden, wie z. B. dem Melderegister, Handelsregister, Grundbuchamt, Internet.

12 Automatisierte Entscheidungsfindung

Im Rahmen des Vermittlungsprozesses werden Arbeitsplatzanforderungen mit den Kompetenzen eines Bewerbers automatisiert abgeglichen, um so eine passgenaue Vermittlung zu ermöglichen (sog. Matching). Dabei werden unter anderem folgende Kriterien herangezogen: Arbeitszeit, Berufe, Kenntnisse und Fertigkeiten, Ausbildung, Führerscheine und Berechtigungen, Mobilität. Je höher der Über-einstimmungsgrad der Kompetenzen mit den Anforderung des Stellenangebotes ist, desto wahrscheinlicher ist ein entsprechender Vermittlungsvorschlag. Die Entscheidung, ob ein Vermittlungsvorschlag erstellt wird, trifft jedoch der Fallmanager.

13 Zweckänderung

Die Verwendung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken als dem Erhebungszweck ist nur im Rahmen der unter Ziffer 3 genannten Zwecke zulässig und sofern der neue Zweck mit dem Erhebungs-zweck kompatibel ist.