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Arbeitsmarktprogramm

  • Datum: 02.01.2023

    Arbeitsmarktprogramm 2023/2024

    Das vorliegende Arbeitsmarktprogramm soll einer breiten Öffentlichkeit die Ziele und die daran ausgerichtete Ausgestaltung der Aktivitäten und Beiträge des Jobcenters Uckermark zur Unterstützung der Bürger bei der Beendigung ihrer Hilfebedürftigkeit und der nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt im kommenden Jahr aufzeigen.

    Das vorliegende Programm wurde für einen Zeitraum von zwei Jahren entwickelt und schreibt die vorhergehenden Arbeitsmarktprogramme fort. Zum Entwicklungszeitpunkt bestehen insbesondere auf dem regionalen Arbeitsmarkt gravierende Unsicherheiten. Preisexplosionen, Lieferengpässe, Konsumeinbrüche und Fachkräfteengpässe beeinträchtigen massiv den Arbeitsmarkt. Die Zukunft der Raffinerie in Schwedt ist ungewiss und damit auch die Konsequenzen für die Region. Findet man keine Lösung für das PCK, dann werden die Folgen für die gesamte Region weitreichend sein. Hinzu kommen die Veränderungen, die sich aus dem Bürgergeld-Gesetz ableiten. Damit wird ein umfangreicher Veränderungsprozess im Jobcenter eingeleitet, der weit in das Jahr 2023 hineinreichen wird. Ungewiss ist, ob durch die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen ein Aufwuchs der Fallzahlen hervorgerufen wird. Jedenfalls ist diese Entwicklung aber aufgrund der Energiepreisexplosion zu befürchten. Sicher ist hingegen, dass nach wie vor ein Großteil, der im Rechtskreis des SGB II verorteten Kunden, überwiegend komplexe Profillagen aufweist, die nur mit langfristigen Integrationsstrategien aufgebrochen werden können.
    Das zweijährige Arbeitsmarktprogramm unternimmt den Versuch der sehr dynamischen und ungünstigen Entwicklung am Arbeitsmarkt Rechnung zu tragen. Es lässt zugleich Spielräume, um auf unerwartete Situationen reagieren zu können.

    Die Entwicklung des Arbeitsmarktprogramms sowie dessen strategische Ausrichtung basieren auf einer Analyse der konjunkturellen Entwicklung des Landkreises Uckermark unter Berücksichtigung der gravierenden Unsicherheiten und auf einer Einschätzung zur Entwicklung des Arbeitskräftepotentials. Darüber hinaus wurde eine detaillierte Kundenstammanalyse zugrunde gelegt. Das Eckpunktepapier zum Arbeitsmarktprogramm wurde im Beirat des Jobcenters sowie im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit erörtert.

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