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Bürgergeld

Sie befinden sich gerade in einer schwierigen Lebenssituation, in der Sie Ihren Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt Ihrer Familienangehörigen nicht oder nur teilweise aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können?

Dann können Sie – neben den Leistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt – auch finanzielle Leistungen zur Grundsicherung für sich und Ihre Angehörigen erhalten. Die Leistung wird als Bürgergeld bezeichnet und stellt eine finanzielle Absicherung des Mindestbedarfes für Erwerbsfähige dar.


Vorrangige Leistungen

Bitte beachten Sie, dass Bürgergeld grundsätzlich nachrangig gegenüber anderen Sozialleistungen ist.

Vielleicht gibt es eine andere Lösung für Ihre finanziell schwierige Situation, wie beispielsweise die Beantragung von Wohngeld, Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Elterngeld oder Rente. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Entsprechende Anträge müssen bei den zuständigen Stellen (z.B. Wohngeldstelle, Familienkasse, Jugendamt) gestellt werden.

Mit dem Wohngeldrechner können Sie auch vorab überprüfen, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Beachten Sie: Der Wohngeldrechner dient lediglich einer ersten Orientierung. Den tatsächlich gewährten Zuschuss kann Ihnen nur Ihre zuständige Wohngeldstelle verbindlich errechnen.


Weitere finanzielle Unterstützung

Das Land Brandenburg unterstützt jedes Jahr Familien mit geringerem Einkommen aus Brandenburg bei Ihrem Urlaub mit dem sogenannten Ferienzuschuss.

Die Anträge hierzu sind beim Landesamt für Soziales und Versorgung zu stellen. Ausführliche Informationen zu den Förderbedingungen und zur Antragstellung finden Sie hier: LASV