Leistungen zum Lebensunterhalt
Sie befinden sich gerade in einer schwierigen Lebenssituation, in der Sie Ihren Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt Ihrer Familienangehörigen nicht oder nur teilweise aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können?
Dann können Sie – neben den Leistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt – auch finanzielle Leistungen zur Grundsicherung für sich und Ihre Angehörigen erhalten. Die Leistung wird als Bürgergeld bezeichnet und stellt eine finanzielle Absicherung des Mindestbedarfes für Erwerbsfähige dar.
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Leistungen im Überblick
Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II setzen sich aus dem sogenannten Regelbedarf, Zahlungen für Unterkunft und Heizung und eventuell aus weiteren Leistungen, wie zum Beispiel Mehrbedarfen zusammen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen im Überblick.
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Antragstellung
Das Bürgergeld wird nur auf Antrag gewährt. Stellen Sie Ihren Antrag daher rechtzeitig. Die wichtigsten Vordrucke und Hinweise zur Antragstellung finden Sie hier.
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Informationen zum Bürgergeld
Die neuen Regelungen des Bürgergeldes werden in zwei Stufen, zum 1. Januar 2023 und zum 1. Juli 2023, in Kraft treten. Hier finden Sie alle Informationen.
Vorrangige Leistungen
Bitte beachten Sie, dass Bürgergeld grundsätzlich nachrangig gegenüber anderen Sozialleistungen ist.
Vielleicht gibt es eine andere Lösung für Ihre finanziell schwierige Situation, wie beispielsweise die Beantragung von Wohngeld, Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Elterngeld oder Rente. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Entsprechende Anträge müssen bei den zuständigen Stellen (z.B. Wohngeldstelle, Familienkasse, Jugendamt) gestellt werden.
Mit dem Wohngeldrechner können Sie auch vorab überprüfen, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Beachten Sie: Der Wohngeldrechner dient lediglich einer ersten Orientierung. Den tatsächlich gewährten Zuschuss kann Ihnen nur Ihre zuständige Wohngeldstelle verbindlich errechnen.
Leistungsgewährung
Unsere Teams aus dem Bereich Leistungsgewährung sind für die Prüfung Ihres individuellen Anspruchs und die Auszahlung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes zuständig.
Welcher Standort mit welchem Team für Sie zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Wohnort.
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Einkommen und Vermögen
Wenn in Ihrer Bedarfsgemeinschaft Einkommen erzielt wird oder Vermögen vorhanden ist, wird dieses in die Ermittlung des Leistungsanspruchs einbezogen. Deshalb werden bei der Beantragung von Bürgergeld sowohl die Einkommensverhältnisse Ihrer Bedarsfgemeinschaft als auch das vorhandene Vermögen erfragt.
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Bildung und Teilhabe
Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Familien mit geringem Einkommen dabei, ihren Kindern bessere Lebens- und Entwicklungschancen zu eröffnen.
Weitere finanzielle Unterstützung
Das Land Brandenburg unterstützt jedes Jahr Familien mit geringerem Einkommen aus Brandenburg bei Ihrem Urlaub mit dem sogenannten Ferienzuschuss.
Die Anträge hierzu sind beim Landesamt für Soziales und Versorgung zu stellen. Ausführliche Informationen zu den Förderbedingungen und zur Antragstellung finden Sie hier: LASV Land Brandenburg