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Antragstellung

Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II werden nur auf Antrag erbracht.

Grundsätzlich gilt: Leistungen sind erst ab dem Monat möglich, in dem Sie den Antrag stellen. Stellen Sie Ihren Antrag deshalb am besten so früh wie möglich.

Die Antragstellung ist formlos, also persönlich, schriftlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail oder auch über unsere Onlineformulare möglich. Da eine zeitnahe Antragsbearbeitung und Entscheidung jedoch nur dann erfolgen kann, wenn alle notwendigen Angaben und Nachweise vorliegen, bitten wir darum, die entsprechenden Antragsformulare und dazugehörigen Anlagen zu verwenden.

Die wichtigsten Vordrucke finden Sie unter folgendem Link: Formulare. Eine Onlineantragstellung ist hier möglich: Online-Angebote. Darüber hinaus sind Antragsvordrucke in Papierform in den Geschäftsstellen des Jobcenters verfügbar.


Wie stellen Sie einen Neuantrag?

Wenn Sie einen Antrag auf Bürgergeld im Jobcenter Uckermark stellen möchten, nutzen Sie entweder das Online-Angebot bzw. beachten Sie folgende Hinweise:

  1. Füllen Sie den Hauptantrag auf Bürgergeld nach dem SGB II aus.

  2. Drucken Sie das ausgefüllte PDF-Dokument aus und unterschreiben Sie es.

  3. Sie sind selbstständig? Füllen Sie dann bitte die Anlage für Einkommen aus Selbstständigkeit aus. Drucken Sie die Anlage anschließend aus und unterschreiben Sie diese.

  4. Reichen Sie den unterschriebenen Antrag (gegebenenfalls mit Anlagen) beim Jobcenter Uckermark ein – persönlich, per Post, Hausbriefkasten oder E-Mail.

  5. Warten Sie auf unsere Antwort. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden Ihren Antrag so schnell wie möglich bearbeiten.

Vertretung der Bedarfsgemeinschaft

Leben Sie als erwerbsfähiger Leistungsberechtigter mit weiteren Personen in einer Bedarfsgemeinschaft, so gilt der Antrag auch für diese Personen.
Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft müssen nur dann einen eigenen Antrag stellen, wenn sie Ihre Bedarfsgemeinschaft verlassen bzw. mit dem Erreichen des 25. Lebensjahres.

Weiterbewilligungsantrag

Vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes müssen Sie rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag stellen, um weiterhin Leistungen in Anspruch nehmen zu können.

Bitte nutzen Sie die entsprechenden Antragsvordrucke auf dieser Seite: Formulare und Merkblätter oder den Online-Weiterbewilligungsantrag unter: Online-Angebote.

Mitteilung von Veränderungen

Bürgergeld ist immer eine individuelle Leistung, die ihre persönlichen Umstände berücksichtigt. Jede Änderung an Ihrer Lebenssituation kann Auswirkungen auf die finanzielle Unterstützung haben, die Sie von uns erhalten. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie eine Ausbildung oder Arbeit aufnehmen, wenn Sie schwanger sind oder umziehen möchten.

Informieren Sie uns daher unbedingt über jede Änderung in Ihren wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnissen. Hier steht Ihnen ein entsprechendes Formular auf der Seite: Formulare und Merkblätter zur Verfügung. Sie können Veränderungen ebenso online bekanntgeben unter: Online-Angebote.