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Bedarfe für Unterkunft und Heizung

Zusätzlich zum Regelbedarf besteht beim Vorliegen der Voraussetzungen ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung. Diese werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen, soweit sie angemessen sind.

Im ersten Jahr des Bürgergeldbezuges werden die Kosten der Unterkunft jedoch in tatsächlicher Höhe berücksichtigt. Es gilt eine sogenannte Karenzzeit. Diese gilt nicht für die Heizkosten. Die Heizkosten werden ab Beginn des Bürgergeldbezuges nur in angemessener Höhe berücksichtigt.

Im zweiten Jahr des Bürgergeldbezuges werden sowohl die Kosten der Unterkunft als auch die Heizkosten in angemessener Höhe berücksichtigt.

Bedarf für Unterkunft und Heizung

  • Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II

    Arbeitsanweisung Nr. 04/2017
    Arbeitsanweisung über die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II

    Wichtiger Hinweis: Im Zuge der Umstellung auf das Bürgergeld wird dieses Dokument derzeit überarbeitet. Zur Information bleibt die jetzige Arbeitsanweisung vorläufig weiter hier im Internet eingestellt.

  • Tabelle zu § 12 WoGG

    Tabelle zu § 12 WoGG mit 10 % Erhöhung

  • Datum: 01.11.2021

    Heizspiegel für Deutschland

    Die Vergleichswerte in den Tabellen beziehen sich auf die gesamte Wohnfläche eines zentral beheizten Gebäudes und beinhalten den Preis für Raumwärme und Warmwasserbereitung.

Sie wollen umziehen?

  • Merkblatt zum Wohnungswechsel im Jobcenter Uckermark bei unter 25-jährigen Personen

    Dieses Merkblatt informiert über den Wohnungswechsel von unter 25-jährigen Personen bei einem Erstauszug aus dem elterlichen Haushalt. Sollte kein Erstauszug vorliegen, d. h. Sie als unter 25-jährige Person wohnen bereits nicht mehr bei Ihren Eltern, entnehmen Sie bitte die notwendigen Information dem »Merkblatt zum Wohnungswechsel im Jobcenter Uckermark von über 25-jährigen Personen«.

  • Merkblatt zum Wohnungswechsel im Jobcenter Uckermark bei über 25-jährigen Personen

    Sollte bei Ihnen ein konkreter Umzugswunsch vorliegen, lesen Sie dieses Merkblatt bitte aufmerksam durch.

    WICHTIG! Unterschreiben Sie bitte keinen Mietvertrag, bevor Sie nicht eine schriftliche Zusicherung für die Übernahme der Kosten der neuen Unterkunft vom Jobcenter Uckermark erhalten haben.