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Bildung und Teilhabe

Kinder und Jugendliche brauchen gute Bildungschancen und haben ein Recht auf Mitmachen – beim Sportverein, in der Musikgruppe, bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita oder Schule.

Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Familien mit geringem Einkommen dabei, ihren Kindern bessere Lebens- und Entwicklungschancen zu eröffnen.

Welche Leistungen können Sie erhalten?

  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
  • erforderliche Fahrtkosten der Schülerbeförderung
  • angemessene Lernförderung
  • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule, Kita, Kindertagespflege oder im Hort in tatsächlicher Höhe
  • Kosten für Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten in Schule, Kita, Hort oder in Kindertagespflege
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Weitere Informationen über die einzelnen Leistungen finden Sie hier: Bildungspaket

Wie erhalten Sie die Leistungen?

Bei allen Fragen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe aus dem Bildungs- und Teilhabepaket helfen wir gerne weiter!

Wer Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld), Wohngeld oder einen Kinderzuschlag bezieht, wendet sich an das:
Jobcenter Uckermark

Wer Leistungen der Grundsicherung nach SGB XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, wendet sich an das:
Sozialamt Uckermark

Wer kann die Leistungen erhalten?

Kinder und junge Menschen unter 25 Jahren (Teilhabe: unter 18 Jahren) können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, wenn Sie beziehungsweise Ihre Familien eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld),
  • Leistungen nach dem Wohngeldgesetz,
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz,
  • Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe),
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.