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Einkommen und Vermögen

Bürgergeld erhalten Sie nur, wenn Sie Ihren eigenen Lebensunterhalt und den der mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen aus eigenen Mitteln und Kräften nicht oder nicht ausreichend sichern können.
Deshalb werden sowohl Einkommen als auch Vermögen Ihrer gesamten Bedarfsgemeinschaft in der Berechnung berücksichtigt.
Zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft gehören – neben Ihnen und Ihrem Partner/Ihrer Partnerin – Ihre unverheirateten Kinder oder die Kinder Ihres Partners/Ihrer Partnerin soweit sie in Ihrem Haushalt leben und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Was heißt Einkommen und Vermögen werden bei der Berechnung berücksichtigt?

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Wenn Sie Einkommen erzielen, wird dieses nach Abzug bestimmter Freibeträge auf den Gesamtbedarf angerechnet.

Haben Sie Vermögen, was einen bestimmten Freibetrag übersteigt, müssen Sie dieses erst aufbrauchen.

Was ist Einkommen?

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Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld, die Ihnen oder den Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft ab dem Monat der Antragstellung zufließen. Hierzu zählen unter anderem der Lohn oder das Gehalt, Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, Unterhaltszahlungen oder Sozialleistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder Renten. Was darüber hinaus noch zum Einkommen gehört, erläutert Ihnen gerne Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihr Ansprechpartner aus dem Team Leistungsgewährung.

Sie sind verpflichtet, dem Jobcenter Uckermark jeglichen Geldzugang mitzuteilen, auch einmalige Leistungen wie zum Beispiel Steuererstattungen oder Erbschaften.

Freibeträge bei Erwerbstätigkeit

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Bei der Anrechnung Ihres Einkommens aus einer Erwerbstätigkeit werden Freibeträge berücksichtigt.

Die ersten 100,00 Euro aus Ihrem Erwerbseinkommen werden grundsätzlich nicht angerechnet. Dieser Grundfreibetrag deckt alle mit der Erzielung des Einkommens verbundenen Aufwendungen pauschal ab (z. B. Beiträge zu privaten Versicherungen oder Fahrtkosten). Erst bei einem Bruttoverdienst von mehr als 400,00 Euro monatlich können – bei entsprechendem Nachweis – höhere Aufwendungen anerkannt werden.

Über den Grundfreibetrag hinaus bleibt für Sie ein weiterer prozentualer Anteil anrechnungsfrei, der sich nach der Höhe Ihres Bruttoeinkommens bzw. Gewinns richtet.

Was ist Vermögen?

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Zu Ihrem Vermögen gehört Ihr gesamtes verwertbares „Hab und Gut“, das Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung besitzen. Verwertbar ist Vermögen dann, wenn es für Ihren Lebensunterhalt direkt verwendet werden kann oder sein Geldwert durch Verbrauch, Verkauf, Beleihung, Vermietung oder Verpachtung den Lebensunterhalt sicherstellen kann. Zum verwertbaren Vermögen zählen zum Beispiel Bargeld, Bankguthaben, Wertpapiere, Bausparguthaben, Kraftfahrzeuge, Wertsachen wie beispielsweise Schmuck und Immobilien.

Ein Teil davon ist jedoch geschützt und wird nicht als Vermögen berücksichtigt (z. B. angemessener Hausrat, ein angemessenes Kraftfahrzeug oder ein selbst bewohntes angemessenes Hausgrundstück/eine selbst bewohnte angemessene Eigentumswohnung).

Sie sind verpflichtet, dem Jobcenter Uckermark jegliches Vermögen bei der Antragstellung in der Anlage Selbstauskunft zur Feststellung des zu berücksichtigenden Vermögens anzugeben.

Freibeträge bei vorhandenem Vermögen

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Haben Sie oder Ihre Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft Vermögenswerte, die zu berücksichtigen sind, werden – wie auch beim Einkommen – verschiedene Freibeträge gewährt, wodurch Vermögenswerte ganz oder teilweise unberührt bleiben.

  • Im ersten Jahr des Bürgergeldbezuges gilt eine Karenzzeit. Innerhalb dieser Karenzzeit wird Vermögen nur berücksichtigt, wenn es 40.000 Euro für den Antragsteller und 15.000 Euro für jede weitere in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Person übersteigt. Übersteigt Ihr Vermögen diese Grenze, müssen Sie dieses erst aufbrauchen.
  • Im zweiten Jahr des Bürgergeldbezuges gelten geringere Freibetragsgrenzen für Vermögen. Dann gilt ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro für jede Person der Bedarfsgemeinschaft.

Grundsätzlich erfolgt die Ermittlung Ihrer Freibeträge bei der Vermögensberechnung immer individuell.