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Betriebliche Erprobung

Sie wollen eine sozialversicherungspflichtige Stelle besetzen, sind sich jedoch nicht sicher ob der Bewerber oder die Bewerberin in Ihren Betrieb passt und für die Stelle geeignet ist?

Dann ist eine befristete Probebeschäftigung genau das Richtige für Sie.
Im Rahmen einer betrieblichen Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung haben Sie die Möglichkeit, die oder den Arbeitsuchenden für eine bestimmte Zeit unverbindlich in Ihrem Betrieb kennenzulernen. Während des Maßnahmezeitraums entstehen Ihnen als Arbeitgeber keine Kosten; die Arbeitsuchenden erhalten ihre ALG II-Leistungen weiter und können eventuell zusätzlich entstehende Kosten beim Jobcenter geltend machen.


Wichtig ist, dass die Maßnahme vor Beginn vom Jobcenter bewilligt wird. Haben Sie Fragen dazu? Ihre persönliche Ansprechperson im Arbeitgeberservice gibt Ihnen gern weitere Informationen.