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Eingliederungszuschuss (EGZ)

Sie haben sich für einen geeigneten Bewerber oder eine geeignete Bewerberin entschieden und festgestellt, dass die Person den Anforderungen des Arbeitsplatzes (noch) nicht entspricht und deshalb die Einarbeitungszeit länger dauert als üblich?

Auch hier können wir Ihnen eine Unterstützung bieten! Gern prüfen wir in Ihrem konkreten Fall, ob und in welcher Höhe und Dauer ein befristeter Zuschuss zum Arbeitsentgelt gewährt werden kann, um die Minderleistung der Arbeitskraft aufzufangen und finanzielle Nachteile auszugleichen.

Bitte beachten Sie die zwingende Erforderlichkeit der vorherigen Antragstellung.
Sprechen Sie also zuerst mit uns, bevor Sie den Arbeitsvertrag abschließen!