„Teilhabe am Arbeitsmarkt“ schafft langfristige Perspektiven für Kundinnen und Kunden des Jobcenters, die bereits lange Arbeitslosengeld II beziehen.
Welche Personen können gefördert werden?
- Kundinnen und Kunden des Jobcenters, die mindestens 25 Jahre alt sind und
- in den zurückliegenden sieben Jahren mindestens sechs Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben und
- in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren.
Menschen mit Schwerbehinderung oder Leistungsberechtigte mit mindestens einem minderjährigen Kind kommen bereits nach fünf Jahren Leistungsbezug für eine Förderung in Frage.
Wie unterstützen wir?
- Gefördert werden können sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse mit Lohnkostenzuschüssen für bis zu fünf Jahre:
- In den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses beträgt der Zuschuss 100 Prozent
- Im dritten Jahr 90 Prozent
- Im vierten Jahr 80 Prozent
- Im fünften Jahr 70 Prozent
Der Lohnkostenzuschuss bemisst sich für tarifgebundene oder tariforientierte Arbeitgeber nach dem zu zahlenden Arbeitsentgelt – für andere Arbeitgeber nach dem gesetzlichen Mindestlohn.
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Ein beschäftigungsbegleitendes Coaching für die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer soll dazu beitragen, das Beschäftigungsverhältnis zu festigen und zu stabilisieren. Bei Bedarf können auch Sie als Arbeitgeber unterstützt werden. Das Coaching wird ab Arbeitsbeginn für die gesamte Förderdauer angeboten. Im ersten Förderjahr ist dieses Coaching verpflichtend und die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer sind im angemessenen Umfang hierfür freizustellen.
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Zusätzlich übernimmt das Jobcenter Kosten für notwendige Weiterbildungen von bis zu 3.000,00 Euro.
Beschäftigungen sind auch in Teilzeit möglich, die Arbeitszeit muss mindestens 15 Wochenstunden betragen.