„Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ soll arbeitsmarktfernen Kundinnen und Kunden des Jobcenters den Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern und länger andauernde Arbeitslosigkeit verhindern.
Welche Personen können gefördert werden?
- Kundinnen und Kunden des Jobcenters, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind und die ohne diese Förderung keine Vermittlungschance haben.
Wie unterstützen wir?
- Gefördert werden können sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse mit Lohnkostenzuschüssen für zwei Jahre:
- Im ersten Jahr beträgt der Zuschuss 75 Prozent
- Im zweiten Jahr 50 Prozent
des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts (tariflich oder ortsüblich).
- Analog zur Teilhabe am Arbeitsmarkt findet während der Förderdauer ein beschäftigungsbegleitendes Coaching statt, das die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer dabei unterstützt, sich in den Arbeitsalltag einzufügen. Dieses Coaching ist für mindestens sechs Monate ab Beschäftigungsbeginn verpflichtend und die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer sind im angemessenen Umfang hierfür freizustellen. Bei Bedarf können auch Sie als Arbeitgeber unterstützt werden.
- Im Einzelfall können während des geförderten Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise Kosten zur Weiterbildung und Qualifizierung übernommen werden.
Die Förderung kommt nur bei einem mindestens 2-jährigen Arbeitsvertrag in Frage. Beschäftigungen sind auch in Teilzeit möglich, die Arbeitszeit muss mindestens 15 Wochenstunden betragen. Eine Nachbeschäftigungspflicht gibt es nicht.