Was Sie wissen sollten!
Die detaillierten Fördervoraussetzungen und Vorgaben zum Antragsverfahren entnehmen Sie bitte der Richtlinie des Landkreises Uckermark zur Durchführung des § 16 d des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE). |
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