nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person und bei Dritten
Die nachfolgenden Informationen dienen der Transparenz hinsichtlich des Umgangs mit personenbezogenen Daten der Kundinnen und Kunden durch das Jobcenter Uckermark. Der Schutz von personenbezogenen Daten genießt einen sehr hohen Stellenwert, deshalb erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und des Sozialgesetzbuches.
1 Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Landrätin des Landkreises Uckermark,
sowie der Amtsleiter des Jobcenters Uckermark,
2 Datenschutzbeauftragte
Die behördliche Datenschutzbeauftragte des Landkreises Uckermark erreichen Sie wie folgt:
3 Verarbeitungszwecke
Die Verarbeitung von Daten durch das Jobcenter Uckermark erfolgt zum Zweck der gesetzlichen Aufgabenerledigung, die darin besteht, Geld-, Sach- und Dienstleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) zu erbringen. Dazu gehören beispielsweise die Beratung und Vermittlung, die Vermeidung oder Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit, insbesondere durch Eingliederung in Arbeit und die Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Die personenbezogenen Daten werden zudem bei der Erteilung von Arbeitsgenehmigungen, der Überwachung der Beitragszahlung, bei der Durchsetzung von Erstattungsansprüchen gegenüber anderen Leistungsträgern oder Stellen oder zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch verarbeitet. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ferner für die Ausstellung von Bescheinigungen, für die Bearbeitung von Bildungs- und Teilhabeleistungen, zur Durchführung automatisierter Datenabgleiche, zur Erstellung von Statistiken sowie für Rechtsmittel- und Folgeverfahren (z. B. Klage- und Überprüfungsverfahren, Unterhaltsverfahren).
4 Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Datenverarbeitung durch das Jobcenter Uckermark stützt sich insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 littera c und e sowie Abs. 2 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit §§ 67 ff. SGB X, SGB I, SGB II, SGB III sowie auf spezialgesetzliche Regelungen (wie das Brandenburgische Datenschutzgesetz soweit das SGB X nicht vorrangig anzuwenden ist). Eine Datenverarbeitung ist zudem gemäß Art. 6 Abs. 1 littera a DSGVO zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat. Eine Einwilligung ist eine vorherige Einverständniserklärung und muss schriftlich oder elektronisch erklärt werden. Die Einwilligung kann jederzeit durch den Betroffenen widerrufen werden. Der Widerruf gilt mit Wirkung für die Zukunft. Auf die Einwilligung gestützte Verarbeitungsvorgänge in der Vergangenheit bleiben davon unberührt.
5 Kategorien personenbezogener Daten
Insbesondere folgende Datenkategorien werden vom Jobcenter Uckermark verarbeitet:
5.1 Grunddaten
Dazu gehören beispielsweise: Kunden- und Bedarfsgemeinschaftsnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung.
5.2 Daten zur Leistungsgewährung
Dazu gehören beispielsweise: Einkommens- und Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Bedarfe der Unterkunft und Heizung, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Daten zu Unterhaltsansprüchen/Regressansprüchen, Daten zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zum Beginn sowie zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, Vollstreckungsdaten, Daten zum Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und möglicher Strafverfahren.
5.3 Daten für die Eingliederungsarbeit
Dazu gehören beispielsweise: Lebenslauf, Nachweise über Abschlüsse etc., Angaben zu Kenntnissen und Fähigkeiten, schulische/berufliche Qualifikationen, Führerschein, Leistungsfähigkeit, Motivation, Rahmenbedingungen (Mobilität, freiwillige Angaben: familiäre Situation, finanzielle Situation, Wohnsituation), Daten auf Grundlage der Beauftragung von Dritten (z. B. Maßnahmeträger), Dokumentation der Kundenkontakte sowie Entscheidungen, z. B. in Form von Beratungs- und Vermittlungsvermerken, Daten zu Stellenangeboten und ggf. Rückmeldungen der Arbeitgeber, Gesundheitsdaten (Das sind beispielsweise Daten für die Betreuung im Reha-Bereich, Begutachtungen oder Stellungnahmen der extern beauftragten Gutachter.).
Die vollständige Liste der verarbeiteten personenbezogenen Daten liegt als Anlage 1 zum Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO vor und ist auf Anfrage einsehbar.
6 Empfänger oder Kategorien von Empfängern
Die unter Punkt 5 genannten Datenkategorien sind zum Zweck der gesetzlichen Aufgabenerledigung vom Jobcenter Uckermark an Dritte zu übermitteln, soweit eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage vorliegt. Dritte sind: Andere Sozialleistungsträger (bspw. Deutsche Rentenversicherung, Krankenversicherung), Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Träger von Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen, Archive, Kreiskasse (Vollstreckung offener Forderungen), Finanzämter, Zollbehörden, Ausländerbehörden, Strafverfolgungsbehörden und Behörden der Gefahrenabwehr (Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz), Gerichte, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg, Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesrechnungshof, Bundesverwaltungsamt, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Agentur für Arbeit, Auftragsverarbeiter (Formware GmbH [Postdienstleister], LCS Computer Service GmbH [Softwareanbieter], PROSOZ Herten GmbH [Softwareanbieter]), andere Dritte wie kommunale Ämter, KfZ-Zulassungsstelle, BuT-Anbieter (Essensanbieter [KITAs und Träger]), Schulen (bei Klassenfahrten), Anbieter von Lernförderungen, Vermieter (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Energieversorger (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Sucht- und Schuldnerberatung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), Schulen (nur mit Einwilligung des Betroffenen), Unterhaltsverpflichtete und -berechtigte, gesetzliche Vertreter. Darüber hinaus können personenbezogene Daten an Andere weitergegeben werden, sofern die betroffene Person eingewilligt hat oder eine rechtliche Ermittlungsgrundlage besteht.
7 Speicherdauer
Grundsätzlich ist eine Speicherung von Daten nicht mehr zulässig, wenn diese für die Aufgabenerledigung des Jobcenters nicht mehr erforderlich sind. Für die Aufgabenerledigung des Jobcenters Uckermark gilt Folgendes:
Für Daten zur Inanspruchnahme von Beratungs- und Vermittlungsleistungen sowie Dienst-, Geld- und Sachleistungen nach dem SGB II besteht eine Speicherfrist von 10 Jahren nach Beendigung des Falles, beginnend nach dem Ablauf des Haushaltsjahres, in dem der Leistungsfall abgeschlossen worden ist.
Eine Beendigung des Falles liegt vor, wenn nach der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer selbständigen Tätigkeit oder aus sonstigen Gründen die Kundin oder der Kunde keinen Anspruch mehr auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes hat und eine weitere Betreuung durch das Jobcenter Uckermark nicht mehr erfolgt (z. B. Bezug von Altersrente etc.).
Ausnahmen bestehen, wenn Rechtsstreitigkeiten noch nicht abgeschlossen sind. In Fällen von Forderungen, Aufhebungen und Rücknahmen, Rückzahlungen/Einziehungsverfahren, Unterhaltregress, anhängigen Rechtsbehelfen beginnt die Frist erst zu laufen, wenn die Verfahren abgeschlossen sind. Erfolgt eine Förderung durch den Europäischen Sozialfond, werden die Daten nach Beendigung des Falles 13 Jahre lang gespeichert, weil dies der Rechnungslegung gegenüber der EU dient und auf EU-Regelungen beruht (Art. 140 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013).
Ist eine Forderung des Jobcenters Uckermark (Rückforderung/ Erstattungsbescheid/ Darlehen) noch offen, werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches 30 Jahre lang aufbewahrt, weil erst dann die Ansprüche verjähren. Die Berechnung der Frist erfolgt je nach Vollstreckungsversuch.
8 Betroffenenrechte
8.1 Auskunft
Jede betroffene Person hat das Recht, vom Jobcenter Uckermark eine Bestätigung zu verlangen, ob personenbezogene Daten, die sie betreffen, verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, kann auf Antrag Auskunft über alle verarbeiteten Daten verlangt werden.
8.2 Berichtigung/Vervollständigung
Sofern nachgewiesen wird, dass die beim Jobcenter Uckermark verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig erfasst sind, werden diese nach Bekanntwerden unverzüglich berichtigt oder vervollständigt.
8.3 Löschung
Sofern nachgewiesen wird, dass im Jobcenter Uckermark personenbezogene Daten zu Unrecht verarbeitet wurden, wird unverzüglich die Löschung der betroffenen Daten veranlasst. Das gilt auch, wenn die Daten zur Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden. Für die Beurteilung dieser Sachlage sind die Speicherfristen maßgebend, wobei Rechnungslegungsfristen oder Rückforderungsfristen (vergleiche Ausführungen zu Speicherdauer) zu berücksichtigen sind.
9 Widerruf der Einwilligung
Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt. In der Folge unzulässige Daten werden durch das Jobcenter Uckermark gelöscht.
10 Beschwerderecht
Betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (Dagmar Hartge, Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow) zu wenden, sofern sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung und gegen Vorschriften zur Verarbeitung von Sozialdaten verstößt.
11 Datenquellen
Durch das Jobcenter Uckermark können unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erhoben werden. Dies können z. B. andere Sozialleistungsträger, Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Maßnahmeträger etc. sein. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden, wie z. B. dem Melderegister, Handelsregister, Grundbuchamt, Internet.
12 Automatisierte Entscheidungsfindung
Im Rahmen des Vermittlungsprozesses werden Arbeitsplatzanforderungen mit den Kompetenzen eines Bewerbers automatisiert abgeglichen, um so eine passgenaue Vermittlung zu ermöglichen (sogenanntes Matching). Dabei werden unter anderem folgende Kriterien herangezogen: Arbeitszeit, Ausübungsorte, Berufe, Ausbildungsstellen, Eintrittstermin, Kenntnisse und Fertigkeiten, Sprachkenntnisse, Ausbildung, Befristung, Befristungsdauer, Behinderung (mit Einwilligung), Schulnoten, Führerscheine und Berechtigungen, Fahrzeuge (Mobilität), höchster Bildungsabschluss, Reise- und Montagebereitschaft, Wochenstunden, Berufserfahrung, Branche, Deutschkenntnisse, Unternehmensgröße. Je höher der Übereinstimmungsgrad der Kompetenzen mit den Anforderungen des Stellenangebotes ist, desto wahrscheinlicher ist ein entsprechender Vermittlungsvorschlag. Die Entscheidung, ob ein Vermittlungsvorschlag erstellt wird, trifft jedoch der Fallmanager.
13 Zweckänderung
Die Verwendung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken als dem Erhebungszweck ist nur im Rahmen der unter Ziffer 3 genannten Zwecke zulässig und sofern der neue Zweck mit dem Erhebungszweck kompatibel ist.