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Sofortzuschlag für Kinder

Die Unterstützung hilfebedürftiger Familien und die Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung.

Ab dem 01.07.2022 erhalten alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene monatlich 20 Euro Sofortzuschlag. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  • Das Kind hat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Es lebt mit den Eltern oder einem Elternteil in einem Haushalt zusammen.
  • Das Kind erhält Bürgergeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II.

Der Sofortzuschlag wird ohne Antrag automatisch bis zur Einführung der Kindergrundsicherung ausgezahlt.