Sie beziehen bereits Alg II und Ihr Bewilligungsabschnitt endet im Jahr 2023?
- Beachten Sie bitte, dass Sie vor Ablauf des Bewilligungsabschnitts (z.B. 31.07.2023) wie gewohnt einen Weiterbewilligungsantrag stellen müssen.
- Nutzen Sie bitte das Formular »Weiterbewilligungsantrag« oder das Online-Angebot auf unserer Webseite.