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Sie beziehen bereits Alg II und Ihr Bewilligungsabschnitt endet im Jahr 2023?

  • Sie müssen zum 01.01.2023 keinen neuen Antrag stellen.
  • Die erhöhten Regelbedarfe werden automatisch an Sie ausgezahlt. Sie erhalten im Januar/Februar 2023 einen neuen Bescheid mit den neuen Regelbedarfen und müssen nichts weiter tun.
  • Beachten Sie bitte, dass Sie vor Ablauf des Bewilligungsabschnitts (z.B. 31.03.2023) wie gewohnt einen »Weiterbewilligungsantrag« stellen müssen.