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Finanzielle Unterstützung für Schulmaterial, Schulbücher und Arbeitshefte

Schülerinnen und Schüler, die am 01. August 2024 Bürgergeld erhalten, können in Vorbereitung auf das kommende Schuljahr folgende finanzielle Unterstützungen erhalten:

Persönlicher Schulbedarf (Schulmaterial)

  • Die Pauschale in Höhe von 130 € wird vom Jobcenter Uckermark zusammen mit dem Bürgergeld automatisch zum 01.08.2024 überwiesen.
  • Voraussetzung ist der Besuch einer allgemeinen- oder berufsbildenden Schule im kommenden Schulhalbjahr.
  • Die Pauschale dient dem Erwerb von Schulmaterial (z. B. Füller, Schreibhefte, Zeichenmaterial).

Eigenanteil bei der Schulbuchbeschaffung

  • Diese Kosten können erstattet werden.
  • Voraussetzung ist, dass der Eigenanteil durch die Eltern bezahlt wurde.
  • Die Erstattung des Eigenanteils muss beim Bildungsamt des Landkreises Uckermark (für Schulen in Trägerschaft des Landkreises) oder beim jeweils zuständigen Schulträger der besuchten Schule (Stadt oder Gemeinde) beantragt werden.
  • Der Antrag muss bis spätestens 15. Oktober 2024 gestellt werden.

Kosten für Arbeitshefte

  • Diese Kosten können vom Jobcenter Uckermark übernommen werden.
  • Voraussetzung ist, dass die Anschaffung der Arbeitshefte von der Schule vorgegeben ist und diese über eine ISBN-Nummer verfügen.
  • Die Antragstellung ist im Jobcenter Uckermark formlos möglich. Die Einreichung einer Auflistung der Schule, welche Arbeitshefte für das kommende Schuljahr benötigt werden, genügt.
13.06.2024