Finanzielle Unterstützung für Schulmaterial, Schulbücher und Arbeitshefte
Schülerinnen und Schüler, die am 01. August 2024 Bürgergeld erhalten, können in Vorbereitung auf das kommende Schuljahr folgende finanzielle Unterstützungen erhalten:
Persönlicher Schulbedarf (Schulmaterial)
- Die Pauschale in Höhe von 130 € wird vom Jobcenter Uckermark zusammen mit dem Bürgergeld automatisch zum 01.08.2024 überwiesen.
- Voraussetzung ist der Besuch einer allgemeinen- oder berufsbildenden Schule im kommenden Schulhalbjahr.
- Die Pauschale dient dem Erwerb von Schulmaterial (z. B. Füller, Schreibhefte, Zeichenmaterial).
Eigenanteil bei der Schulbuchbeschaffung
- Diese Kosten können erstattet werden.
- Voraussetzung ist, dass der Eigenanteil durch die Eltern bezahlt wurde.
- Die Erstattung des Eigenanteils muss beim Bildungsamt des Landkreises Uckermark (für Schulen in Trägerschaft des Landkreises) oder beim jeweils zuständigen Schulträger der besuchten Schule (Stadt oder Gemeinde) beantragt werden.
- Der Antrag muss bis spätestens 15. Oktober 2024 gestellt werden.
Kosten für Arbeitshefte
- Diese Kosten können vom Jobcenter Uckermark übernommen werden.
- Voraussetzung ist, dass die Anschaffung der Arbeitshefte von der Schule vorgegeben ist und diese über eine ISBN-Nummer verfügen.
- Die Antragstellung ist im Jobcenter Uckermark formlos möglich. Die Einreichung einer Auflistung der Schule, welche Arbeitshefte für das kommende Schuljahr benötigt werden, genügt.
13.06.2024