Wann sind die Kosten der Unterkunft angemessen?
Im ersten Jahr des Bürgergeldbezuges werden die Kosten der Unterkunft in tatsächlicher Höhe berücksichtigt. In diesem Jahr erfolgt keine Angemessenheitsprüfung. Es gilt eine einjährige Karenzzeit.
Für die Heizkosten gilt keine Karenzzeit. Diese werden vor Bewilligung des Bürgergeldes auf Angemessenheit geprüft.