Sie leben in einer Mietwohnung?
Für die Beurteilung der Angemessenheit der Wohnkosten wird die Bruttokaltmiete (Grundmiete und kalte Betriebskosten, ohne Heizkosten) herangezogen.
Für die Beurteilung der Angemessenheit der Wohnkosten wird die Bruttokaltmiete (Grundmiete und kalte Betriebskosten, ohne Heizkosten) herangezogen.