Muss ich meine Betriebs-/ Heizkostenabrechnung im Jobcenter einreichen?
Ja, unabhängig davon, ob die Auszahlung eines Guthabens oder eine Nachzahlung ausgewiesen ist.
Das Jobcenter berücksichtigt dann das Guthaben im Rahmen der Hilfeberechnung oder prüft die Möglichkeit der Übernahme der Nachzahlung.