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Was muss ich beachten, wenn ich umziehen möchte?

Sie möchten innerhalb des Landkreises Uckermark umziehen?

Teilen Sie uns Ihren Umzugswunsch rechtzeitig vor Abschluss eines (neuen) Mietvertrages mit. Nutzen Sie dafür bitte das Formular »Antrag zum Umzug«.

Wir prüfen den Grund für Ihren Umzug und ob die Miethöhe angemessen ist. Die Entscheidung wird als Zusicherung bezeichnet und Ihnen schriftlich mitgeteilt. Schließen Sie keinen Mietvertrag ab, bevor Ihnen nicht die Zusicherung des Jobcenters vorliegt.

Sie möchten aus dem Landkreis Uckermark wegziehen?

Teilen Sie uns bitte Ihren Umzugswunsch und den Grund dafür rechtzeitig vor der Durchführung des Umzuges mit. Nutzen Sie dafür bitte das Formular »Antrag zum Umzug«.
Wenn der Umzug erforderlich ist, können Kosten, die Ihnen in diesem Zusammenhang entstehen (nicht jedoch Mietkaution oder Genossenschaftsanteile), vom Jobcenter Uckermark nach vorheriger Zusicherung übernommen werden.

Das Jobcenter des Landkreises, in welchen Sie umziehen wollen, ist zuständig für die Prüfung der Angemessenheit der Aufwendungen der neuen Unterkunft. Bitte lassen Sie daher Ihr konkretes Mietangebot rechtzeitig vor Abschluss eines (neuen) Mietvertrages vom neuen Jobcenter prüfen. Weiterhin können Aufwendungen für eine Mietkaution oder den Erwerb von Genossenschaftsanteilen bei vorheriger Zusicherung durch das zuständige Jobcenter am neuen Wohnort darlehensweise als Bedarf berücksichtigt werden.

Sie möchten aus einem anderen Landkreis in den Landkreis Uckermark ziehen?

Reichen Sie bitte im Jobcenter Uckermark rechtzeitig vor Abschluss eines (neuen) Mietvertrages ein konkretes Mietangebot ein. Nutzen Sie dafür bitte das Formular »Antrag zum Umzug«.
Wir prüfen, ob die Miethöhe angemessen ist und in voller Höhe berücksichtigt werden kann. Aufwendungen für eine Mietkaution oder den Erwerb von Genossenschaftsanteilen können ebenfalls bei vorheriger Zusicherung durch das Jobcenter Uckermark darlehensweise übernommen werden.

Sofern Sie eine finanzielle Unterstützung zu weiteren Kosten, mit denen ein Umzug und die Anmietung einer neuen Wohnung verbunden ist, benötigen, wenden Sie sich bitte an das Jobcenter Ihres bisherigen Wohnortes.

Sie sind unter 25 Jahre alt und möchten aus dem Haushalt Ihrer Eltern ausziehen?

Wenn Sie erstmalig eine eigene Wohnung beziehen möchten, müssen Sie zwingend die Zusicherung des Jobcenters einholen. Teilen Sie uns bitte vor Abschluss eines Mietvertrages die Gründe für Ihren Umzugswunsch mit. Nutzen Sie dafür bitte das Formular »Antrag zum Umzug«.
Wir prüfen die Erforderlichkeit Ihres Auszugs aus dem elterlichen Haushalt.

Beachten Sie, dass bei fehlender Zusicherung keine Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden!

Welche finanzielle Unterstützung kann ich bei einem erforderlichen Umzug erhalten?

Eine finanzielle Unterstützung ist für Wohnungsbeschaffungskosten und für Umzugskosten möglich. Eine erforderliche Mietkaution oder Genossenschaftsanteile können ebenfalls übernommen werden.

  • Wohnungsbeschaffungskosten: Sollten Ihnen dazu Kosten entstehen, können Sie diese mit dem »Antrag zum Umzug« beantragen. Zu den Wohnungsbeschaffungskosten zählen u.a. Kosten für Wohnungsanzeigen.
  • Umzugskosten:Sollten Ihnen dazu Kosten entstehen, können Sie diese mit dem »Antrag zum Umzug« beantragen. Zu den Umzugskosten zählen Aufwendungen für die Anmietung eines Transportwagens, Kraftstoffkosten und Kosten für die Versorgung der Mithelfer.
  • Mietkaution/Genossenschaftsanteile: Sollten Ihnen Kosten diesbezüglich entstehen, können Sie diese mit dem »Antrag zum Umzug« beantragen. Die Gewährung einer Mietkaution oder von Genossenschaftsanteilen ist als Darlehen möglich.