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Habe ich ein Krankenkassenwahlrecht?

Ja, zu Beginn des Leistungsbezuges haben Sie die Möglichkeit eine gesetzliche Krankenkasse zu wählen und somit die Krankenkasse zu wechseln. Dies gilt auch für alle Kinder, die während des Leistungsbezuges das 15. Lebensjahr vollenden. Allerdings ist die Wechselfrist von 2 Wochen (ab Antragstellung bzw. ab Vollendung des 15. Lebensjahres) zu beachten.