Werden für alle Leistungsempfänger Zeiten an die Rentenversicherung gemeldet?
Ab Vollendung des 15. Lebensjahres werden für alle Leistungsempfänger die Zeiten des Leistungsbezuges an die Rentenversicherung gemeldet.
Ab Vollendung des 15. Lebensjahres werden für alle Leistungsempfänger die Zeiten des Leistungsbezuges an die Rentenversicherung gemeldet.