Vermittlungsbudget
Über das Vermittlungsbudget können Ausgaben gefördert werden, die zur Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung notwendig sind.
Erstattungsfähige Kosten können u. a. sein:
- Bewerbungskosten
- Reisekosten zum Vorstellungsgespräch
- Umzugskosten (wenn der Umzug für die neue Arbeitsstelle nötig ist)
- Kosten für erforderliche Arbeitsmittel oder Arbeitskleidung
Beachten Sie, dass für diese finanziellen Unterstützungen eine vorherige Antragstellung erfolgen muss. Ob und in welcher Höhe Kosten aus dem Vermittlungsbudget übernommen werden können, besprechen Sie bitte mit Ihrem Fallmanager/Ihrer Fallmanagerin.