Kinder und junge Menschen unter 25 Jahren (Teilhabe: unter 18 Jahren) können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, wenn Sie beziehungsweise Ihre Familien eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld),
- Leistungen nach dem Wohngeldgesetz,
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz,
- Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe),
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.