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Kinder und junge Menschen unter 25 Jahren (Teilhabe: unter 18 Jahren) können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, wenn Sie beziehungsweise Ihre Familien eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld),
  • Leistungen nach dem Wohngeldgesetz,
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz,
  • Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe),
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.