Inhalt

Vorrangige Leistungen

Bitte beachten Sie, dass Bürgergeld grundsätzlich nachrangig gegenüber anderen Sozialleistungen ist.

Vielleicht gibt es eine andere Lösung für Ihre finanziell schwierige Situation, wie beispielsweise die Beantragung von Wohngeld, Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Elterngeld oder Rente. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Entsprechende Anträge müssen bei den zuständigen Stellen (z.B. Wohngeldstelle, Familienkasse, Jugendamt) gestellt werden.

Mit dem Wohngeldrechner können Sie auch vorab überprüfen, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Beachten Sie: Der Wohngeldrechner dient lediglich einer ersten Orientierung. Den tatsächlich gewährten Zuschuss kann Ihnen nur Ihre zuständige Wohngeldstelle verbindlich errechnen.