Vorrangige Leistungen
Bitte beachten Sie, dass vorrangige Leistungen beantragt werden müssen, wenn Sie Anspruch auf diese haben. Damit sind finanzielle Hilfen von anderen Behörden gemeint, die Ihnen oder Ihren Familienmitgliedern zustehen. Vorrangige Leistungen sind zum Beispiel Arbeitslosengeld, Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Krankengeld und Wohngeld. Die entsprechenden Anträge müssen bei den zuständigen Stellen (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Jugendamt, Familienkasse, Wohngeldstelle) eingereicht werden.
Mit dem Wohngeldrechner können Sie vorab überprüfen, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Beachten Sie, dass der Wohngeldrechner lediglich einer ersten Orientierung dient. Den tatsächlichen Zuschuss kann Ihnen nur Ihre zuständige Wohngeldstelle verbindlich errechnen.