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Regelbedarfe - Geld für den Lebensunterhalt

Der Regelbedarf deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab. Die Höhe ist unterschiedlich und hängt unter anderem vom Familienstand und dem Alter ab.

Die Regelbedarfe betragen seit dem 01.01.2024 bundeseinheitlich:

Beschreibung
Regelbedarf in Euro
Alleinstehender/­Haushaltsvorstand
563,00 Euro
Volljährige Partner
506,00 Euro
Personen zwischen 18 Jahre und 24 Jahren
451,00 Euro
Kinder von 14 bis 17 Jahren
471,00 Euro
Kinder von 6 bis 13 Jahren
390,00 Euro
Kinder unter 6 Jahren
357,00 Euro

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