Regelbedarfe - Geld für den Lebensunterhalt
Der Regelbedarf deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab. Die Höhe ist unterschiedlich und hängt unter anderem vom Familienstand und dem Alter ab.
Die Regelbedarfe betragen seit dem 01.01.2024 bundeseinheitlich:
Beschreibung | Regelbedarf in Euro |
---|---|
Alleinstehender/Haushaltsvorstand |
563,00 Euro |
Volljährige Partner |
506,00 Euro |
Personen zwischen 18 Jahre und 24 Jahren |
451,00 Euro |
Kinder von 14 bis 17 Jahren |
471,00 Euro |
Kinder von 6 bis 13 Jahren |
390,00 Euro |
Kinder unter 6 Jahren |
357,00 Euro |