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Mehrbedarf

Aufgrund besonderer Lebensumstände kann sich ein erhöhter Bedarf ergeben, der nicht durch den Regelbedarf abgedeckt wird. In diesen Fällen kann zusätzlich zum Regelbedarf ein sog. Mehrbedarf gewährt werden.

Ein Mehrbedarf wird anerkannt bei

  • Schwangerschaft,
  • Alleinerziehung,
  • Behinderung und gleichzeitigem Bezug von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX,
  • kostenaufwändiger Ernährung,
  • unabweisbarem, besonderen Bedarf (laufend oder einmalig),
  • dezentraler Warmwassererzeugung,
  • Schulbücher und gleichstehende Arbeitshefte

Mehrbedarfe sind anhand eines Nachweises zu belegen.