Inhalt

Leben Sie als erwerbsfähiger Leistungsberechtigter mit weiteren Personen in einer Bedarfsgemeinschaft, so gilt der Antrag auch für diese Personen.
Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft müssen nur dann einen eigenen Antrag stellen, wenn sie Ihre Bedarfsgemeinschaft verlassen bzw. mit dem Erreichen des 25. Lebensjahres.