Bei der Anrechnung Ihres Einkommens aus einer Erwerbstätigkeit werden Freibeträge berücksichtigt.
Die ersten 100,00 Euro aus Ihrem Erwerbseinkommen werden grundsätzlich nicht angerechnet. Dieser Grundfreibetrag deckt alle mit der Erzielung des Einkommens verbundenen Aufwendungen pauschal ab (z. B. Beiträge zu privaten Versicherungen oder Fahrtkosten). Erst bei einem Bruttoverdienst von mehr als 400,00 Euro monatlich können – bei entsprechendem Nachweis – höhere Aufwendungen anerkannt werden.
Über den Grundfreibetrag hinaus bleibt für Sie ein weiterer prozentualer Anteil anrechnungsfrei, der sich nach der Höhe Ihres Bruttoeinkommens bzw. Gewinns richtet.