Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld, die Ihnen oder den Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft ab dem Monat der Antragstellung zufließen. Hierzu zählen unter anderem der Lohn oder das Gehalt, Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, Unterhaltszahlungen oder Sozialleistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder Renten. Was darüber hinaus noch zum Einkommen gehört, erläutert Ihnen gerne Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihr Ansprechpartner aus dem Team Leistungsgewährung.
Sie sind verpflichtet, dem Jobcenter Uckermark jeglichen Geldzugang mitzuteilen, auch einmalige Leistungen wie zum Beispiel Steuererstattungen oder Erbschaften.