Zu Ihrem Vermögen gehört Ihr gesamtes verwertbares „Hab und Gut“, das Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung besitzen. Verwertbar ist Vermögen dann, wenn es für Ihren Lebensunterhalt direkt verwendet werden kann oder sein Geldwert durch Verbrauch, Verkauf, Beleihung, Vermietung oder Verpachtung den Lebensunterhalt sicherstellen kann. Zum verwertbaren Vermögen zählen zum Beispiel Bargeld, Bankguthaben, Wertpapiere, Bausparguthaben, Kraftfahrzeuge, Wertsachen wie beispielsweise Schmuck und Immobilien.
Ein Teil davon ist jedoch geschützt und wird nicht als Vermögen berücksichtigt (z. B. angemessener Hausrat, ein angemessenes Kraftfahrzeug oder ein selbst bewohntes angemessenes Hausgrundstück/eine selbst bewohnte angemessene Eigentumswohnung).
Sie sind verpflichtet, dem Jobcenter Uckermark jegliches Vermögen bei der Antragstellung in der Anlage Selbstauskunft zur Feststellung des zu berücksichtigenden Vermögens anzugeben.