PiA 2.0: Arbeitsmarktförderprogramm für schwerbehinderte Menschen
Brandenburg setzt die aktive Unterstützung für schwerbehinderte Menschen bei der betrieblichen Ausbildung und bei der Arbeitssuche mit einem neuen Landesförderprogramm fort. Am 1. Juli 2024 ist das Programm „Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt 2.0“, kurz „PiA 2.0“ gestartet. Ziel ist es wie beim Vorgängerprogramm „PiA“, neue betriebliche Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen im Land Brandenburg zu schaffen sowie bereits existierende Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu stabilisieren. Im neuen Förderprogramm des Integrationsamtes beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) wurde der anspruchsberechtigte Personenkreis erweitert, zudem werden Inklusionsbetriebe bei der Förderung besonders berücksichtigt. „PiA 2.0“ läuft bis zum 31. Dezember 2027, für die Umsetzung stehen insgesamt 18 Millionen Euro zur Verfügung.
Über das „PiA 2.0“-Programm können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die beschäftigungspflichtig sind, gefördert werden, unter anderem bei der Schaffung eines betrieblichen Ausbildungsplatzes für einen Menschen mit Schwerbehinderung in der Höhe von 11.000 Euro, bei einem neu geschaffenen Arbeitsplatz für arbeitslose oder arbeitssuchende Menschen mit Schwerbehinderung mit bis zu 25.000 Euro sowie bei einem langzeitarbeitslosen oder einem Menschen mit Schwerbehinderung, der das 45. Lebensjahr vollendet hat, mit bis zu 35.000 Euro. Für die Einstellung von Berufsstarterinnen und Berufsstartern ist eine Prämie von 27.000 Euro möglich. Weiterhin kann eine Inklusionsprämie von 5.000 Euro bei der Entfristung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt und die Durchführung teambildender Maßnahmen mit bis zu 2.000 Euro unterstützt werden.
Neu ist: Für nicht beschäftigungspflichtige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie für Inklusionsbetriebe können erhöhte Förderleistungen gewährt werden. Diese können zum Beispiel für die Schaffung eines neuen betrieblichen Ausbildungsplatzes 14.000 Euro bekommen, bei einem neu geschaffenen Arbeitsplatz für schwerbehinderte arbeitslose oder arbeitssuchende Menschen bis zu 30.000 Euro, für einen neuen Arbeitsplatz für einen langzeitarbeitslosen Menschen oder einen mit Schwerbehinderung, der das 45. Lebensjahr vollendet hat, bis zu 40.000 Euro.
Ebenfalls neu sind die Förderkriterien für Menschen mit Schwerbehinderung, die aus einer Werkstatt für behinderte Menschen oder im Anschluss an eine individuelle betriebliche Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bzw. in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis wechseln und eine besondere Unterstützung bei der Beschäftigung bzw. Ausbildung in einem Unternehmen oder Betrieb benötigen. So müssen für diese Menschen zum Beispiel keine neuen Arbeitsplätze im Unternehmen oder Betrieb geschaffen werden; die Förderhöhen sind in der Regel identisch mit denen für Menschen mit Schwerbehinderung, die langzeitarbeitslos sind oder das 45.Lebensjahr vollendet haben.
Eine direkte Förderung von Menschen mit Schwerbehinderung ist mit „PiA 2.0“ ebenfalls weiterhin möglich, beispielsweise über die Gewährung von Prämien für Auszubildende sowie Berufsstarterinnen und Berufsstarter. Auszubildende mit Schwerbehinderung können nach Abschluss und Absolvierung eines betrieblichen Ausbildungsverhältnisses eine Prämie von insgesamt 3.000 Euro erhalten. Menschen mit Schwerbehinderung, die spätestens ein Jahr nach Abschluss einer betrieblichen Ausbildung im erlernten Beruf ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis beginnen, können eine Prämie von 1.500 Euro erhalten. Eine neue Fördermöglichkeit gibt es für Menschen mit Schwerbehinderung, die aus einer Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln. Sie können nach Abschluss eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrages eine Prämie von insgesamt 4.000 Euro erhalten.
Eine direkte Förderung an schwerbehinderte Menschen ist mit „PiA 2.0“ ebenfalls weiterhin möglich, beispielsweise über die Gewährung von Prämien für schwerbehinderte Auszubildende sowie Berufsstarterinnen und Berufsstarter. Schwerbehinderte Auszubildende können bei Abschluss eines betrieblichen Ausbildungsverhältnisses eine Prämie von 3.000 Euro erhalten. Schwerbehinderte Menschen, die spätestens ein halbes Jahr nach Abschluss einer betrieblichen Ausbildung im erlernten Beruf ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis beginnen, können eine Prämie von 1.000 Euro erhalten.
Mithilfe des ersten Landesförderprogramms „PiA“ ist es gelungen, 30 neue betriebliche Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen zu schaffen. Darüber hinaus entstanden 181 neue Arbeitsplätze für arbeitslose oder arbeitssuchende Menschen sowie Berufsstarterinnen und Berufsstarter mit einer Schwerbehinderung. Fünf weitere, bereits existierende Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen konnten stabilisiert oder erhalten werden.
Hintergrund
Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wird. Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können von der Förderung ebenfalls profitieren, wenn sie durch die Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt monatlich mindestens 20 Arbeitsplätze im Sinne des § 156 SGB IX haben, sind gemäß § 154 Abs. 1 SGB IX verpflichtet, mindestens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze mit Menschen mit Schwerbehinderung zu besetzen.
Inklusionsbetriebe beschäftigen mindestens zu 30 Prozent Menschen mit Schwerbehinderung, deren Teilhabe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere Schwierigkeiten stößt. In der Regel soll der Anteil der Menschen mit Behinderung in einem Inklusionsbetrieb 50 Prozent nicht übersteigen.
Anträge auf eine Förderung im Rahmen des „PiA 2.0“-Programms können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Betriebssitz im Land Brandenburg weiterhin beim Integrationsamt im zuständigen Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) stellen.
Weitere Informationen über Fördermöglichkeiten, Fördervoraussetzungen und Antragstellung zum Landesförderprogramm „PiA 2.0“ finden Sie unter: lasv.brandenburg.de
Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz