Sie haben Fluchterfahrung und möchten Arbeit finden?
Grundlegende Sprachkenntnisse (B1- oder A2-Niveau) reichen bereits aus, um in den Job zu starten. Wenn Sie den Integrationskurs abgeschlossen haben, werden wir Sie unterstützen, eine Arbeit zu finden. Es gibt in Deutschland rund 1,7 Millionen offene Arbeitsstellen. Nutzen Sie Ihre Chance!
Vom Sprachkurs direkt in Arbeit
Um den Einstieg in den Arbeitsmarkt effektiv zu begleiten, besuchen wir Sie kurz vor Abschluss in Ihrem Integrationskurs an der Volkshochschule. Hier erklären wir Ihnen, welche Leistungen, Unterstützungsmöglichkeiten und Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um Ihnen bei der Arbeitsaufnahme zu helfen.
Nach dem Sprachkurs werden wir Sie regelmäßig ins Jobcenter einladen. Nehmen Sie diese Termine unbedingt wahr und bringen Sie nach Möglichkeit einen aktuellen Lebenslauf mit. Überlegen Sie auch, in welchem Beruf Sie arbeiten können. Mit Ihnen gemeinsam suchen wir nach passenden Stellenangeboten und knüpfen Kontakte zu potentiellen Arbeitgebern.
Wenn Sie in Ihrem früheren Beruf tätig werden wollen, dann können Sie prüfen lassen, ob Ihr Berufsabschluss mit einem deutschen Abschluss gleichwertig ist. Wir beraten Sie gern oder vermitteln Sie an entsprechende Fachstellen. Bevor Sie das Anerkennungsverfahren einleiten, klären Sie vorher, ob eine finanzielle Unterstützung möglich ist!
Sprachkenntnisse verbessern
Begleitend zu Ihrem Job soll, wo immer nötig, weiter Deutsch gelernt werden. Verbessern Sie Ihre Deutschkenntnisse, indem Sie mit Kolleginnen und Kollegen auf der Arbeit sprechen und zusammenarbeiten. Außerdem gibt es berufsbegleitende Sprachkurse oder Sie lernen selber Deutsch.
Weiterbilden und Durchstarten
Nach Ihrem Einstieg in den Job können Sie Ihre Berufserfahrungen mithilfe von Coaching-Maßnahmen ausbauen oder Sie machen eine Weiterbildung. Wir unterstützen Sie gern bei der Suche nach dem richtigen Angebot. Dann können Sie ggf. auch in einen dauerhaften Erwerbsmigrationstitel wechseln.
Ausführlichere Informationen, auch in den Sprachen Ukrainisch und Englisch, erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).