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Informationen für Selbständige

Der Schritt in die Selbständigkeit ist nicht immer einfach. Gerade in der Anfangszeit kann es vorkommen, dass die Gewinne der laufenden Geschäftstätigkeit für Ihren Lebensunterhalt nicht ausreichen.

Das Jobcenter Uckermark hat ein eigenes Team, welches speziell für die Betreuung der selbständigen Kunden und Existenzgründer geschult ist. Hier erhalten Sie alle Informationen rund um das Thema Selbständigkeit:

Sie beziehen Arbeitslosengeld II und wollen sich selbständig machen?

Haben Sie eine konkrete Geschäftsidee und sehen nun die Chance, sie zu verwirklichen? Dieser Schritt muss sehr sorgfältig überlegt und geplant werden.

Unser gemeinsames Ziel ist es, Ihnen ein Leben unabhängig von staatlichen Leistungen zu ermöglichen. Das heißt, dass wir Sie auf dem Weg in die Selbständigkeit fachlich beraten und Sie unter bestimmten Voraussetzungen durch weitere finanzielle Hilfen unterstützen.

Sprechen Sie uns an und informieren Sie sich!


Selbständig bleiben!

Sie sind bereits selbständig, können aber nicht genug erwirtschaften, um Ihren Lebensunterhalt sicher zu stellen? Auch Selbständige, Kleinunternehmer, Freiberufler und Künstler können ergänzende Leistungen vom Jobcenter erhalten.

Darüber hinaus können Ihnen

  • Darlehen und/oder Zuschüsse zur Anschaffung von Sachgütern oder
  • Beratungsleistungen zur Vermittlung unternehmerischer Kenntnisse durch geeignete Dritte

gewährt werden.

Unser Ziel ist es, Sie in Ihrer Selbständigkeit zu stärken, so dass Sie auf Dauer Ihren eigenen Lebensunterhalt selbst finanzieren können.

Selbständigkeit beenden.

Nicht immer ist es möglich, dass Sie auf Dauer von Ihrer Selbständigkeit leben können. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, die Selbständigkeit aufzugeben und eine versicherungspflichtige Beschäftigung auf dem regulären Arbeitsmarkt aufzunehmen.

Auch bei solchen Problemlagen bieten wir Ihnen die notwendige Unterstützung.