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Teilhabechancengesetz
Neue Chancen für Langzeitarbeitslose

Seit dem 1. Januar 2019 eröffnet das Teilhabechancengesetz interessante Fördermöglichkeiten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die langzeitarbeitslose Menschen einstellen und ihnen damit neue Teilhabechancen eröffnen.

Die Förderung kombiniert dabei hohe, degressiv ausgestaltete Lohnkostenzuschüsse, die Übernahme notwendiger Qualifizierungskosten sowie der Kosten für eine beschäftigungsbegleitende Betreuung, das sogenannte Coaching.

Das Gesetz umfasst zwei Fördermöglichkeiten, die unterschiedliche Zielgruppen betreffen:

Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II

„Teilhabe am Arbeitsmarkt“ schafft langfristige Perspektiven für Kundinnen und Kunden des Jobcenters, die bereits lange Arbeitslosengeld II beziehen.

Welche Personen können gefördert werden?

  • Kundinnen und Kunden des Jobcenters, die mindestens 25 Jahre alt sind und
  • in den zurückliegenden sieben Jahren mindestens sechs Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben und
  • in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren.

Menschen mit Schwerbehinderung oder Leistungsberechtigte mit mindestens einem minderjährigen Kind kommen bereits nach fünf Jahren Leistungsbezug für eine Förderung in Frage.

Wie unterstützen wir?

  • Gefördert werden können sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse mit Lohnkostenzuschüssen für bis zu fünf Jahre:
    • In den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses beträgt der Zuschuss 100 Prozent
    • Im dritten Jahr 90 Prozent
    • Im vierten Jahr 80 Prozent
    • Im fünften Jahr 70 Prozent

Der Lohnkostenzuschuss bemisst sich für tarifgebundene oder tariforientierte Arbeitgeber nach dem zu zahlenden Arbeitsentgelt – für andere Arbeitgeber nach dem gesetzlichen Mindestlohn.

  • Ein beschäftigungsbegleitendes Coaching für die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer soll dazu beitragen, das Beschäftigungsverhältnis zu festigen und zu stabilisieren. Bei Bedarf können auch Sie als Arbeitgeber unterstützt werden. Das Coaching wird ab Arbeitsbeginn für die gesamte Förderdauer angeboten. Im ersten Förderjahr ist dieses Coaching verpflichtend und die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer sind im angemessenen Umfang hierfür freizustellen.

  • Zusätzlich übernimmt das Jobcenter Kosten für notwendige Weiterbildungen von bis zu 3.000,00 Euro.

Beschäftigungen sind auch in Teilzeit möglich, die Arbeitszeit muss mindestens 15 Wochenstunden betragen.

Eingliederung von Langzeitarbeitslosen nach § 16e SGB II

„Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ soll arbeitsmarktfernen Kundinnen und Kunden des Jobcenters den Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern und länger andauernde Arbeitslosigkeit verhindern.

Welche Personen können gefördert werden?

  • Kundinnen und Kunden des Jobcenters, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind und die ohne diese Förderung keine Vermittlungschance haben.

Wie unterstützen wir?

  • Gefördert werden können sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse mit Lohnkostenzuschüssen für zwei Jahre:
    • Im ersten Jahr beträgt der Zuschuss 75 Prozent
    • Im zweiten Jahr 50 Prozent

des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts (tariflich oder ortsüblich).

  • Analog zur Teilhabe am Arbeitsmarkt findet während der Förderdauer ein beschäftigungsbegleitendes Coaching statt, das die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer dabei unterstützt, sich in den Arbeitsalltag einzufügen. Dieses Coaching ist für mindestens sechs Monate ab Beschäftigungsbeginn verpflichtend und die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer sind im angemessenen Umfang hierfür freizustellen. Bei Bedarf können auch Sie als Arbeitgeber unterstützt werden.
  • Im Einzelfall können während des geförderten Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise Kosten zur Weiterbildung und Qualifizierung übernommen werden.

Die Förderung kommt nur bei einem mindestens 2-jährigen Arbeitsvertrag in Frage. Beschäftigungen sind auch in Teilzeit möglich, die Arbeitszeit muss mindestens 15 Wochenstunden betragen. Eine Nachbeschäftigungspflicht gibt es nicht.

Sie möchten Menschen wieder eine berufliche Perspektive bieten?

Für eine persönliche Beratung und Abklärung Ihrer individuellen Fördervoraussetzungen berät Sie unser Team vom Arbeitgeberservice gern!

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