Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu Fördermöglichkeiten auf einen Blick.
Ausführliche und individuelle Beratung zu einzelfallbezogenen Förderungen sowie Informationen zur Antragstellung erhalten Sie jederzeit bei Ihrer persönlichen Ansprechperson im Arbeitgeberservice.
Betriebliche Erprobung
Sie wollen eine sozialversicherungspflichtige Stelle besetzen, sind sich jedoch nicht sicher ob der Bewerber oder die Bewerberin in Ihren Betrieb passt und für die Stelle geeignet ist?
Dann ist eine befristete Probebeschäftigung genau das Richtige für Sie.
Im Rahmen einer betrieblichen Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung haben Sie die Möglichkeit, die oder den Arbeitsuchenden für eine bestimmte Zeit unverbindlich in Ihrem Betrieb kennenzulernen. Während des Maßnahmezeitraums entstehen Ihnen als Arbeitgeber keine Kosten; die Arbeitsuchenden erhalten ihre ALG II-Leistungen weiter und können eventuell zusätzlich entstehende Kosten beim Jobcenter geltend machen.
Wichtig ist, dass die Maßnahme vor Beginn vom Jobcenter bewilligt wird. Haben Sie Fragen dazu? Ihre persönliche Ansprechperson im Arbeitgeberservice gibt Ihnen gern weitere Informationen.
Eingliederungszuschuss (EGZ)
Sie haben sich für einen geeigneten Bewerber oder eine geeignete Bewerberin entschieden und festgestellt, dass die Person den Anforderungen des Arbeitsplatzes (noch) nicht entspricht und deshalb die Einarbeitungszeit länger dauert als üblich?
Auch hier können wir Ihnen eine Unterstützung bieten! Gern prüfen wir in Ihrem konkreten Fall, ob und in welcher Höhe und Dauer ein befristeter Zuschuss zum Arbeitsentgelt gewährt werden kann, um die Minderleistung der Arbeitskraft aufzufangen und finanzielle Nachteile auszugleichen.
Bitte beachten Sie die zwingende Erforderlichkeit der vorherigen Antragstellung.
Sprechen Sie also zuerst mit uns, bevor Sie den Arbeitsvertrag abschließen!
Einstiegsqualifizierung (EQ)
Sie möchten benachteiligten Jugendlichen eine Chance auf eine Ausbildung in Ihrem Betrieb geben?
Wir unterstützen Sie gerne dabei. Mit der Einstiegsqualifizierung (EQ) können Sie junge Menschen in einem 4- bis 12-monatigen Langzeitpraktikum an eine Ausbildung in Ihrem Betrieb heranführen.
Ihr Vorteil: Sie können Ihren Nachwuchs näher kennen lernen, ohne sich nur auf die bisher erbrachten schulischen Leistungen zu stützen.
- EQ werden vorrangig Jugendlichen angeboten, die bis zum 30.09. des Ausbildungsjahres noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.
- Die Tätigkeiten und Inhalte der EQ werden aus den entsprechenden Ausbildungsordnungen abgeleitet. Für die Dauer der EQ können Sie Zuschüsse zur monatlichen Vergütung zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag erhalten.
Näheres erfahren Sie bei Ihrer Ansprechperson im Arbeitgeberservice.
Assistierte Ausbildung (AsA)
Sie möchten jungen Menschen eine betriebliche Ausbildung ermöglichen, die besondere Förderung benötigen und eine Ausbildung nicht ohne Unterstützung schaffen?
Mit der assistierten Ausbildung, auch AsA genannt, werden sowohl Sie als Arbeitgeber als auch die (angehenden) Auszubildenden vor und während der Ausbildung intensiv und kontinuierlich begleitet und nach individuellem Bedarf unterstützt.
Sie bekommen beispielsweise Hilfen bei der Bewerberauswahl, der Ausbildungsorganisation und der Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses, z. B. durch Begleitung der Auszubildenden im Betriebsalltag.
Der oder die Auszubildende wird von einer Ausbildungsbegleitung seinen Bedürfnissen entsprechend gefördert und unterstützt, z. B. in der Vor- und Nachbereitung des Berufsschulunterrichts oder bei der Lösung von Problemen im sozialen Umfeld.
Sie haben Interesse? Wir beraten Sie gern!