Einmalige Leistungen
Über den Regelbedarf hinaus können in bestimmten Fällen auch einmalige Leistungen erbracht werden.
Dazu gehören z. B.:
- Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten (z. B. bei Erstbezug einer Wohnung)
- Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft
- Anschaffung und Reparatur orthopädischer Schuhe
- Reparatur und Miete therapeutischer Geräte
Einmalige Leistungen sind formlos zu beantragen.