Bildung und Teilhabe
Kinder und Jugendliche brauchen gute Bildungschancen und haben ein Recht auf Mitmachen – beim Sportverein, in der Musikgruppe, bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita oder Schule.
Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Familien mit geringem Einkommen dabei, ihren Kindern bessere Lebens- und Entwicklungschancen zu eröffnen.
Welche Leistungen können Sie erhalten?
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- erforderliche Fahrtkosten der Schülerbeförderung
- angemessene Lernförderung
- gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule, Kita, Kindertagespflege oder im Hort in tatsächlicher Höhe
- Kosten für Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten in Schule, Kita, Hort oder in Kindertagespflege
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Weitere Informationen über die einzelnen Leistungen finden Sie hier: Bildungspaket
Wie erhalten Sie die Leistungen?
Bei allen Fragen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe aus dem Bildungs- und Teilhabepaket helfen wir gerne weiter!
Wer Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld), Wohngeld oder einen Kinderzuschlag bezieht, wendet sich an das:
Jobcenter Uckermark
Wer Leistungen der Grundsicherung nach SGB XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, wendet sich an das:
Sozialamt Uckermark
Wer kann die Leistungen erhalten?
Kinder und junge Menschen unter 25 Jahren (Teilhabe: unter 18 Jahren) können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, wenn Sie beziehungsweise Ihre Familien eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld),
- Leistungen nach dem Wohngeldgesetz,
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz,
- Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe),
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.