Bürgergeld
Sie befinden sich gerade in einer schwierigen Lebenssituation, in der Sie Ihren Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt Ihrer Familienangehörigen nicht oder nur teilweise aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können?
Dann können Sie – neben den Leistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt – auch finanzielle Leistungen zur Grundsicherung für sich und Ihre Angehörigen erhalten. Die Leistung wird als Bürgergeld bezeichnet und stellt eine finanzielle Absicherung des Mindestbedarfes für Erwerbsfähige dar.
Vorrangige Leistungen
Bitte beachten Sie, dass vorrangige Leistungen beantragt werden müssen, wenn Sie Anspruch auf diese haben. Damit sind finanzielle Hilfen von anderen Behörden gemeint, die Ihnen oder Ihren Familienmitgliedern zustehen. Vorrangige Leistungen sind zum Beispiel Arbeitslosengeld, Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Krankengeld und Wohngeld. Die entsprechenden Anträge müssen bei den zuständigen Stellen (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Jugendamt, Familienkasse, Wohngeldstelle) eingereicht werden.
Mit dem Wohngeldrechner können Sie vorab überprüfen, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Beachten Sie, dass der Wohngeldrechner lediglich einer ersten Orientierung dient. Den tatsächlichen Zuschuss kann Ihnen nur Ihre zuständige Wohngeldstelle verbindlich errechnen.