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Sofortzuschlag für Kinder

Die Unterstützung hilfebedürftiger Familien und die Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung.

Alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten einen monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 25 Euro. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  • Das Kind hat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Es lebt mit den Eltern oder einem Elternteil in einem Haushalt zusammen.
  • Das Kind erhält Bürgergeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II.

Der Sofortzuschlag wird ohne Antrag automatisch ausgezahlt.