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Sozialversicherung

Krankenversicherung und Pflegeversicherung

Während des Bezugs von SGB II-Leistungen ist jede erwerbsfähige Person ab Vollendung des 15. Lebensjahres grundsätzlich in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert und das Jobcenter zahlt die monatlichen Beiträge direkt an die jeweilige Krankenkasse. 

Für im Leistungsbezug stehende Kinder unter 15 Jahren besteht keine Krankenversicherung aufgrund des Leistungsbezuges. Es ist jedoch eine Familienversicherung über ein Elternteil möglich. Nehmen Sie dafür Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf.

Zuletzt vor dem Leistungsbezug privat krankenversicherte Personen bleiben dies auch während des Leistungsbezuges. Das Jobcenter Uckermark kann auf Antrag einen Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen für die private Krankenversicherung zahlen.

Habe ich ein Krankenkassenwahlrecht?

Ja, zu Beginn des Leistungsbezuges haben Sie die Möglichkeit eine gesetzliche Krankenkasse zu wählen und somit die Krankenkasse zu wechseln. Dies gilt auch für alle Kinder, die während des Leistungsbezuges das 15. Lebensjahr vollenden. Allerdings ist die Wechselfrist von 2 Wochen (ab Antragstellung bzw. ab Vollendung des 15. Lebensjahres) zu beachten.

Was passiert, wenn ich von meinem Krankenkassenwahlrecht keinen Gebrauch mache?

In diesem Fall meldet Sie das Jobcenter bei der Krankenkasse an, bei der Sie zuletzt versichert waren.

Wann meldet mich das Jobcenter bei meiner gesetzlichen Krankenkasse an?

Mit Bewilligung der Leistungen erfolgt auch die Anmeldung bei der Krankenkasse. Diese Information können Sie ihrem Leistungsbescheid entnehmen. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem ersten Tag des Leistungsbezuges.

Was muss ich beachten, wenn ich privat krankenversichert bin und Leistungen beziehe?

Die privaten Krankenversicherungen sind verpflichtet, Beziehern von Leistungen eine Versicherung im sogenannten Basistarif anzubieten, dessen Leistungen mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihr privates Krankenversicherungsunternehmen. Bei Leistungsbezug muss das Krankenversicherungsunternehmen überdies den Beitrag im Basistarif halbieren.

In welcher Höhe zahlt das Jobcenter einen Zuschuss zu meinen privaten Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträgen?

Der maximale Zuschuss zur privaten Krankenversicherung ist auf die Höhe des halbierten sogenannten Basistarifs begrenzt. Verbleiben Sie in Ihrem bisherigen Tarif und liegt Ihr Beitrag über dem halbierten Beitrag im Basistarif, müssen Sie den übersteigenden Beitragsanteil selbst tragen.

Besteht ein Krankenversicherungsschutz im Basistarif, darf der Beitrag zur Pflegeversicherung die Hälfte des Höchstbeitrags in der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht übersteigen.

An wen wird der Zuschuss für meine private Krankenversicherung gezahlt?

Der Zuschuss wird direkt vom Jobcenter an das private Versicherungsunternehmen überwiesen.

Rentenversicherung

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, wenn ich Leistungen erhalte?

Nein, das Jobcenter führt keine Beiträge an die Rentenversicherung ab. Demzufolge sind Sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Zeiten des Leistungsbezuges werden aber an die Rentenversicherung übermittelt.

Werden für alle Leistungsempfänger Zeiten an die Rentenversicherung gemeldet?

Ab Vollendung des 15. Lebensjahres werden für alle Leistungsempfänger die Zeiten des Leistungsbezuges an die Rentenversicherung gemeldet.

Welche Auswirkung hat die Meldung an die Rentenversicherung?

Die Rentenversicherung prüft, ob aufgrund der übermittelten Zeiten eine Anrechnungszeit vorliegt. Anrechnungszeiten können sich positiv auf Ihre Rente auswirken, zum Beispiel bei der Wartezeit für die Altersrente.