Sozialversicherung
Während des Bezugs von Bürgergeld werden auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung übernommen. Beiträge für die Rentenversicherung werden nicht gezahlt.
Die Zeiten des Bürgergeld-Bezuges werden jedoch dem Rentenversicherungsträger gemeldet, der dann prüft, ob eine Anrechnungszeit vorliegt.
Wenn keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse besteht (z. B. bei selbstständiger Erwerbstätigkeit), können Zuschüsse zu den Beiträgen einer freiwillig gesetzlichen oder privaten Versicherung gewährt werden.