Kindergeld auch nach Beendigung der Schulzeit
Auch nach der Vollendung des 18.Lebensjahres kann Anspruch auf Kindergeld bestehen.
Das Online-Angebot unter www.familienkasse.de ermöglicht es, Nachweise über den Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie Schulbescheinigungen bequem hochzuladen. Der Antrag kann komplett papierlos über das ELSTER-Zertifikat eingereicht werden.
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