Regelbedarfe für das Bürgergeld werden zum 1. Januar 2024 erhöht
Die Regelbedarfe erhöhen sich zum 1. Januar 2024 folgendermaßen:
Beschreibung | Regelbedarf in Euro |
---|---|
Alleinstehender/Haushaltsvorstand |
563,00 Euro |
Volljährige Partner |
506,00 Euro |
Personen zwischen 18 Jahre und 24 Jahren |
451,00 Euro |
Kinder von 14 bis 17 Jahren |
471,00 Euro |
Kinder von 6 bis 13 Jahren |
390,00 Euro |
Kinder unter 6 Jahren |
357,00 Euro |
Die Erhöhung erfolgt für alle Bürgergeldempfänger automatisch und muss nicht zusätzlich beantragt werden. Ab sofort werden die Änderungsbescheide für 2024 verschickt. Aufgrund der hohen Anzahl kann der Versand der Bescheide bis in den Januar 2024 dauern.
Sofern Ihr Bewilligungsbescheid zum Jahresende 2023 ausläuft, müssen Sie zum Jahreswechsel einen neuen Antrag auf Bürgergeld stellen.