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Datum: 18.12.2023

Regelbedarfe für das Bürgergeld werden zum 1. Januar 2024 erhöht

Die Regelbedarfe erhöhen sich zum 1. Januar 2024 folgendermaßen:

Beschreibung
Regelbedarf in Euro
Alleinstehender/­Haushaltsvorstand
563,00 Euro
Volljährige Partner
506,00 Euro
Personen zwischen 18 Jahre und 24 Jahren
451,00 Euro
Kinder von 14 bis 17 Jahren
471,00 Euro
Kinder von 6 bis 13 Jahren
390,00 Euro
Kinder unter 6 Jahren
357,00 Euro

Die Erhöhung erfolgt für alle Bürgergeldempfänger automatisch und muss nicht zusätzlich beantragt werden. Ab sofort werden die Änderungsbescheide für 2024 verschickt. Aufgrund der hohen Anzahl kann der Versand der Bescheide bis in den Januar 2024 dauern.

Sofern Ihr Bewilligungsbescheid zum Jahresende 2023 ausläuft, müssen Sie zum Jahreswechsel einen neuen Antrag auf Bürgergeld stellen.