Informationen zum Bürgergeld
Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, die Sie von uns erhalten, orientieren sich an Ihrem individuellen Bedarf und werden nur auf Antrag gewährt. Sie setzen sich aus dem Regelbedarf sowie den anteiligen angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Mehrbedarfe oder ein einmaliger Bedarf geltend gemacht werden.
Regelbedarfe
Der Regelbedarf deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab. Die Höhe ist unterschiedlich und hängt unter anderem vom Familienstand und dem Alter ab.
Der Regelbedarf beträgt seit dem 01.01.2023 bundeseinheitlich:
Beschreibung | Regelbedarf in Euro |
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Alleinstehender/Haushaltsvorstand |
502,00 Euro |
Volljährige Partner |
451,00 Euro |
Personen zwischen 18 Jahre und 24 Jahren |
402,00 Euro |
Kinder von 14 bis 17 Jahren |
420,00 Euro |
Kinder von 6 bis 13 Jahren |
348,00 Euro |
Kinder unter 6 Jahren |
318,00 Euro |
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Sofortzuschlag für Kinder
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Mehrbedarf
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Sozialversicherung
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Einmalige Leistungen
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Bedarf für Unterkunft und Heizung
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Einkommen und Vermögen
Hinweis zu Antragsformularen, Bescheiden und Schreiben des Jobcenters:
Die Einführung des Bürgergeldes zum 01.01.2023 führt dazu, dass die Anträge, Bescheide und Schreiben des Jobcenters angepasst werden. Dies erfolgt Schritt für Schritt. Deshalb kann es vorkommen, dass Sie in der Übergangsphase Schreiben oder Antragsformulare des Jobcenters erhalten, die die Bezeichnungen „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“ enthalten.